- überjährige Kosten
- Begriff der Einzelkostenrechnung für Kosten, die sich nicht einem einzelnen Jahr, sondern nur mehreren Jahren gemeinsam als ⇡ Einzelkosten zurechnen lassen, z.B. die Anschaffungskosten einer mehrjährig nutzbaren Anlage.- Mit dem ⇡ wertmäßigen Kostenbegriff der Vollkostenrechnung sind ü.K. nicht vereinbar; sie werden dort periodisiert.
Lexikon der Economics. 2013.